
Wenn ein Mensch stirbt, musst du nicht alles auf einmal organisieren. Zuerst geht es darum, den Tod ärztlich feststellen zu lassen, dir Unterstützung zu holen und die nächsten Schritte zu sortieren. Diese Checkliste hilft dir dabei, Prioritäten zu setzen – in deinem Tempo.
1. In der ersten Zeit: Sicherheit und ärztliche Feststellung
Stirbt jemand zu Hause und ist die Situation nicht eindeutig, rufe den Notruf 112. Bei einem erwarteten Tod zu Hause wendest du dich an die behandelnde Praxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesart werden Polizei und weitere Stellen eingeschaltet.
In Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz informiert dich die Einrichtung über das weitere Vorgehen. Du darfst dir Unterstützung holen: eine vertraute Person, Angehörige oder jemanden, der mit dir telefoniert und mitschreibt.
2. Die nächsten Schritte in einem ruhigen Überblick
Eine Person deines Vertrauens informieren und Aufgaben nicht allein tragen.
Wichtige Unterlagen an einem Ort sammeln: Ausweis, ärztliche Todesbescheinigung, Geburts- sowie Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden, soweit vorhanden.
Eine Bestattung planen und klären, wer die Kommunikation mit dem Bestattungsunternehmen übernimmt.
Beim zuständigen Standesamt die Beurkundung des Sterbefalls veranlassen – die Anzeige muss grundsätzlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen.
Sterbeurkunden in ausreichender Zahl besorgen; sie werden für viele weitere Schritte gebraucht.
Erst danach weitere Stellen, Verträge und gegebenenfalls Nachlassfragen sortieren. Was Frist hat, sollte in einer eigenen Liste stehen.

3. Was das Standesamt braucht
Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort. Welche Dokumente genau vorzulegen sind, hängt vom Personenstand und Einzelfall ab. Häufig werden die ärztliche Bescheinigung über den Tod, ein Nachweis über den letzten Wohnsitz sowie Geburts- und gegebenenfalls Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden benötigt. Wenn du ein Bestattungsunternehmen beauftragst, kann es die Anzeige je nach Auftrag für dich übernehmen.
Die bundesweite Grundlage und die Frist findest du im Bundesportal zur Anzeige eines Sterbefalls.
4. Die Bestattung planen – ohne dich unter Druck zu setzen
Für die Bestattung gibt es Entscheidungen, die dir niemand abnehmen muss: Abschied, Bestattungsart, Ort der Beisetzung und Trauerfeier. Gleichzeitig musst du sie nicht ohne Orientierung treffen. Notiere zunächst, was dir und der verstorbenen Person wichtig ist. Gibt es eine Bestattungsverfügung, Wünsche oder bereits getroffene Vorsorge, sollten diese in die Planung einfließen.
Wenn du die Schritte gemeinsam strukturieren möchtest, findest du bei AbschiedsPlaner Informationen zur BestattungsPlanung.
5. Nach den ersten Tagen: Unterlagen, Verträge und Nachlass sortieren
Nicht alles muss sofort erledigt werden. Lege einen Ordner oder eine digitale Liste an: Welche Stelle braucht eine Sterbeurkunde? Welche Frist gibt es? Wer kann helfen? Bei Testament, Erbe, Versicherungen oder komplexen Verträgen ist es sinnvoll, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Für die eigene Vorsorge kann es entlastend sein, Wünsche und wichtige Dokumente geordnet zu hinterlassen. Der VorsorgePlaner bietet dafür Informationen zu Vorsorge, Verfügungen und Vollmachten.
Mehr dazu findest du beim VorsorgePlaner.
Kurz beantwortet
Muss ich sofort eine Bestattung beauftragen?
Nein. Nimm dir Zeit für eine erste Orientierung. Nach der ärztlichen Feststellung kann ein Bestattungsunternehmen die nächsten organisatorischen Schritte mit dir besprechen. In einer unklaren oder besonderen Situation gelten jedoch eigene Abläufe der Behörden.
Wann bekomme ich die Sterbeurkunde?
Sie kann nach der Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister ausgestellt werden. Das zuständige Standesamt ist das Standesamt am Sterbeort.
Wo finde ich Hilfe, wenn mir alles zu viel wird?
Bitte hole eine vertraute Person dazu. Für die Bestattungsplanung kannst du deutschlandweit telefonisch, per Video oder online Unterstützung nutzen. AbschiedsPlaner hilft dir, den nächsten Schritt zu sortieren – ohne vorschnelle Entscheidungen.
Quellen und Hinweise
Die Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls und die Frist regelt § 28 Personenstandsgesetz.
Eine Übersicht zu Voraussetzungen und Unterlagen bietet das Bundesportal zur Sterbeurkunde.








